Das Praxisnetz
Leverkusener Ärzte

Psychotherapierichtlinen

Die wichtigsten Änderungen der Psychotherapierichtlinie: 

Alle psychotherapeutischen Praxen nehmen Anfragen von Patienten persönlich am Telefon entgegen. Die jeweiligen Zeiten sind der Ansage auf dem Anrufbeantworter zu entnehmen.
Vor Beginn einer Psychotherapie ist der Besuch ein bis drei mindestens 50minütigen Sprechstunde in einer psychotherapeutischen Praxis verpflichtend.
Ausnahmen: bei Therapeutenwechsel, nach einer stationären Krankenhausbehandlung oder einer stationären Rehabilitation ist keine Sprechstunde erforderlich. 

Während der Sprechstunde erhalten Patienten eine Patienteninformation und eine sogenannte. „individuelle Patienteninformation“.
Vor Aufnahme einer Psychotherapie werden nach den Sprechstundenterminen mindestens zwei, maximal vier probatorische Sitzungen durchgeführt, die unter anderem der Diagnostik dienen. Wird eine Psychotherapie als Kurz- oder Langzeitbehandlung angeschlossen, kann sie auch längerfristig unter Einbeziehung einer Rezidivprophylaxe durchgeführt werden.
Die Akutbehandlung ist ein neues Versorgungsangebot. Es sind 24 Sitzungen à 25 Minuten oder zwölf Sitzungen à 50 Minuten innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Quartalen möglich. Ziele sind eine Krisenbewältigung oder die Vermeidung der Chronifizierung einer Störung. Sollte sich eine Psychotherapie anschließen, werden die Sitzungen der Akutbehandlung auf die der Psychotherapie angerechnet.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie zum Beispiel hier: www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/patienten/allgemeine-informationen/